FAQs: Marken

Tauchen Sie mit unseren häufig gestellten Fragen tiefer in die verschiedenen Aspekte des Markenrechts ein. Dieser Inhalt beantwortet Ihre Fragen zu Marken und erklärt die Definition einer Marke, ihr Anmeldeverfahren, ihren Schutzrahmen und die Konsequenzen, die sich aus ihrer Verletzung ergeben

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Marke?


Eine Marke ist eine unverwechselbare Kennzeichnung eines Unternehmens oder seiner Waren und Dienstleistungen, das die wichtigsten Waren oder Dienstleistungen als von diesem Unternehmen stammend kennzeichnet, und kann z. B. ein Logo oder ein Wort oder eine Kombination aus beidem sein. Es ermöglicht, eine „Marke" von der Konkurrenz zu unterscheiden. Marken können Formen, Klänge, Hologramme, Buchstaben und Zahlen umfassen.


Wie kann ich meine Marke in Deutschland eintragen lassen?

Um eine Marke in Deutschland eintragen zu lassen, muss ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Dem Antrag sollte eine klare Darstellung der Marke und ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke stehen soll, beigefügt sein. Ferner ist eine Gebühr beim DPMA zu entrichten. Es wird empfohlen, im Vorfeld eine Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Marke nicht bereits beim DPMA eingetragen ist. Des Weiteren wird empfohlen, einen Patent- oder Markenanwalt in die Recherche einzubeziehen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse richtig ausgelegt werden.


Der Umfang des gewährten Monopols ergibt sich aus der Art und Weise, wie die Marke geschützt ist, sowie aus den erfassten Waren und Dienstleistungen. Es wird empfohlen, einen Patent- oder Markenanwalt zu konsultieren. Wird keine anwaltliche Vertretung hinzugezogen, ist der Umfang des Monopols, das sich aus der Eintragung ergibt, oftmals nicht weit genug gefasst, um eine Annäherung von Wettbewerbern zu verhindern.

Wie kann ich meine Marke außerhalb Deutschlands eintragen lassen?

Wenn Sie markenrechtlichen Schutz außerhalb Deutschlands erlangen wollen, stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:


Nationale Markeneintragungen


Sie können die Eintragung einer Marke in jedem Land, das für Sie wichtig ist, auf nationaler Ebene beantragen. Wenn eine Marke bspw. in Frankreich eingetragen wird, haben Sie nur in Frankreich Schutz. Da Marken territorial gebunden sind, bietet eine Eintragung nur in dem Land Schutz, in dem sie eingetragen sind, wobei die Anforderungen und Verfahren von Land zu Land unterschiedlich sind.


Eintragungen von EU-Marken


Die Eintragung einer Europäischen Unionsmarke ist ein kostengünstiger Weg, Ihre Marke in allen 27 Ländern der EU zu schützen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien und Schweden.


Internationale Markeneintragungen


Es ist nicht möglich, die Eintragung einer Marke in jedem Land der Welt mit einem einzigen „weltweiten“ Antrag zu bewerkstelligen. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sieht jedoch ein internationales Markensystem (auch Madrider System genannt) vor, welches es Markeninhabern ermöglicht, ihre Marken mit einer einzigen Anmeldung in mehreren Ländern anzumelden. Das ist oft der kostengünstigste Weg, vor allem wenn Sie eine Marke in mehreren Ländern schützen wollen. Jedes Land, das für eine internationale Markenanmeldung benannt wurde, prüft die Anmeldung wie eine gleichwertige nationale Anmeldung.

Wie lange währt die Gültigkeit einer Marke?


Eine Markeneintragung gilt in der Regel für 10 Jahre nach der Eintragung, kann aber in weiteren Zehnjahresintervallen verlängert werden und kann potenziell für immer bestehen bleiben, solange sie alle zehn Jahre verlängert wird. In Deutschland erlischt Ihre Marke, wenn Sie nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer die Verlängerungsgebühr mit Zuschlag entrichtet haben.


Was ist der Unterschied zwischen den Symbolen TM und ®, und wann können sie verwendet werden?

Die Anwendung der Symbole TM und ® variiert letztendlich von Land zu Land. Bei länderübergreifendem Handel ist es wichtig zu beachten, wann und wie diese Symbole verwendet werden, da eine unsachgemäße Verwendung zu rechtlicher Haftung führen kann. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich zu informieren, um sicherzustellen, dass die korrekten Symbole verwendet werden.


TM-Symbol: Das Symbol „™“ bedeutet im Allgemeinen, dass insoweit eine Markeneintragung in Deutschland beantragt worden ist.®-Symbol: Im Gegensatz dazu kann das ®-Symbol nur von Inhabern einer in Deutschland eingetragenen Marke verwendet werden. Insbesondere die Verwendung des Symbols ® oder des Wortes „registered“, um fälschlicherweise auf die Eintragung einer nicht eingetragenen Marke hinzuweisen, kann bspw. einen Wettbewerbsverstoß darstellen.


Rechtlich besteht keine Verpflichtung, dass eine eingetragene Marke mit einem TM- oder ®-Symbol versehen sein muss, um die Eintragung anzuzeigen. Eine eingetragene Marke genießt den gleichen rechtlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie mit dem TM- oder dem ®-Symbol versehen ist.

Kann ich einen Firmennamen markenrechtlich schützen lassen?


Ja, es ist möglich, eine Marke für einen Firmennamen einzutragen, sofern er die erforderlichen markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine der Hauptvoraussetzungen ist, dass der Name einzigartig und unverwechselbar ist und sich von anderen Marken unterscheidet. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der gewählte Firmenname nicht zu Verwechslungen oder Konflikten mit bestehenden, bereits verwendeten Marken führt. Die Berücksichtigung dieser Faktoren trägt dazu bei, die Markenidentität und den mit dem Unternehmensnamen verbundenen Ruf zu schützen.


Was ist eine Markenrechtsverletzung?


Eine Verletzung des Markenrechts tritt auf, wenn ein Unternehmen eine Marke verwendet, die im Konflikt mit einer bereits eingetragenen Marke steht. Dies geschieht im Allgemeinen, wenn die von einem Dritten verwendete Marke ohne Zustimmung des Inhabers identisch oder ihr zum Verwechseln ähnlich ist, insbesondere in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die denen der eingetragenen Marke entsprechen. Selbst bei unähnlichen Waren oder Dienstleistungen kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen, insbesondere wenn es sich um eine renommierte eingetragene Marke handelt. Die unbefugte Verwendung solcher Marken kann beim Verbraucher Verwirrung stiften, die Unterscheidungskraft der eingetragenen Marke verwässern und den Ruf sowie die Marktposition des rechtmäßigen Inhabers beeinträchtigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Marken durch eine ordnungsgemäße Registrierung und Durchsetzungsmaßnahmen schützen, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu wahren.


Was kann markenrechtlich geschützt werden?


Was markenrechtlich geschützt werden kann, umfasst praktisch alles, was dazu beiträgt, Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abzuheben und zu differenzieren. Dazu zählen Unternehmensnamen, Produktnamen, Logos, Slogans, Farben, Klänge und sogar eindeutige Gerüche, die mit Ihrer Marke in Verbindung stehen. Durch die Eintragung dieser einzigartigen Elemente als Marken können Sie eine starke und gut erkennbare Identität für Ihr Unternehmen schaffen, die für die Verbraucher leicht identifizierbar und einprägsam ist.


Welchen Nutzen hat die Eintragung einer Marke?

Die Eintragung Ihrer Marke gewährt Ihnen ein klar definiertes Recht an Ihrer Marke, das einen bestimmten Wert repräsentiert und als Vermögenswert für Ihr Unternehmen gilt. Dies ermöglicht es Ihnen, rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die eine identische oder ähnliche Marke verwenden. Die Eintragung hat den zusätzlichen Vorteil, dass Ihre Marke in einem öffentlich zugänglichen Register verzeichnet ist, was potenzielle Nachahmer abschrecken könnte. Das durch die Eintragung definierte Recht bietet auch Klarheit, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Marke zu verkaufen oder zu lizenzieren.

Was kostet die Eintragung einer Marke?


Die Kosten für die Eintragung einer Marke variieren erheblich je nach Gerichtsbarkeit und der Anzahl der Waren- oder Dienstleistungsklassen, für die die Marke eingetragen werden soll. Zum Beispiel beträgt die Erstanmeldegebühr für eine Marke mit drei Waren- oder Dienstleistungsklassen in Deutschland 300 Euro. Diese Gebühr kann sich ändern und es können zusätzliche Gebühren für mehrere Klassen oder zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren anfallen. Es ist ratsam, einen Patent- oder Markenanwalt zu konsultieren, um genaue und aktuelle Informationen über die Kosten der Markenregistrierung in einer bestimmten Gerichtsbarkeit sowie den Umfang des angestrebten Monopols zu erhalten.


Kann ich meine Marke verkaufen oder übertragen?


Ja, eine Marke hat einen beträchtlichen Wert, da sie verkauft oder lizenziert werden kann, wenn sie von Wert ist. Durch eine effiziente Verwaltung und Nutzung von Marken können Unternehmen ihr geistiges Eigentum optimal nutzen und verschiedene Wachstums- und Expansionsmöglichkeiten erschließen.


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