Kennzeichnung von Produkten mit Ihren Patentrechten
Ein wichtiger Aspekt in der Verwaltung Ihrer geistigen Eigentumsrechte ist die Kennzeichnung Ihrer Produkte mit bestehenden Patentrechten. Dennoch wird dieser Aspekt häufig ignoriert.
Wenn jeder weiß, dass Sie Patentrechte für Ihre Produkte erworben oder angemeldet haben, hat das viele Vorteile. Einerseits können Sie sich als innovatives Unternehmen positionieren, andererseits dient es als Abschreckung für Konkurrenten. Dies gilt insbesondere, wenn diese versuchen sollten, Ihre Produkte zu kopieren. Auch unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen können so verhindert werden – und nicht zuletzt wird es anderen erschwert, bei einem künftigen Rechtsstreit eine versehentliche Verletzung geltend zu machen.
So machen Sie es richtig
Ist das Patent abhängig oder wurde es bereits erteilt? In jedem Fall ist es wichtig, das Produkt korrekt zu kennzeichnen. Wenn Sie behaupten, Patentschutz an einem Produkt zu besitzen, obwohl das nicht der Fall ist, ist das eine möglicher Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beachten Sie zudem, dass die Einreichung einer Patentanmeldung nicht zwingend bedeutet, dass ein Patent auch erteilt wird.
Welche Begriffe sollten Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Produkte verwenden?
“Zum Patent angemeldet” kann zur Kennzeichnung von Produkten verwendet werden, sobald Sie Ihre Patentanmeldung eingereicht haben. Sie können diese Bezeichnung verwenden, bis Ihr Patent erteilt oder die Anmeldung zurückgewiesen beziehungsweise fallen gelassen wird.
„Patentiert“ kann nur verwendet werden, wenn das Patentamt Ihre Patentanmeldung formell erteilt hat.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei der Verwendung von Hinweisen auf eine Patentanmeldung oder ein Patent in Zusammenhang mit Ihrem Produkt gemäß § 146 Patentgesetz verpflichtet sind, jedem, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Rechtslage hat, auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, auf welches Patent oder auf welche Patentanmeldung sich die Verwendung der Bezeichnung stützt.
Solange Ihre Patentanmeldung anhängig ist, sollte folglich jede Produktkennzeichnung zwei Dinge enthalten: die Anmeldenummer und das Land, in dem Sie Ihr Patent angemeldet haben. Sobald das Patent erteilt wurde, sollten Sie die Anmeldenummer durch die offizielle Patentnummer, ebenfalls unter Angabe des Landes, ersetzen. Wenn möglich, sollten Sie Ihre Patentrechte direkt auf dem Produkt angeben. In manchen Fällen ist das nicht möglich, z. B. weil Sie mehrere Patentrechte besitzen oder das Erzeugnis sehr klein ist. In solchen Fällen ist es häufig möglich, einen Link zu einer Internetadresse anzugeben, unter der Ihre Patentrechte aufgeführt sind. Alternativ können Sie auch alle relevanten Patentrechte in einem Produkthandbuch oder auf der Produktverpackung angeben. Letzteres ist allerdings weniger beliebt.
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