Designschutz
Wir kümmern uns um den Schutz und die Durchsetzung Ihrer IP-Rechte
Mehr als nur Experten in Rechtsfragen
Zusammen mit Patenten und Marken spielen Designrechte beim Erstellen eines IP-Portfolios eine entscheidende Rolle beim Schutz Ihrer Produkte.
Zusätzlich zum Designschutz helfen wir Ihnen, Ihre Designrechte durchzusetzen und beraten Sie zu Designrechten Dritter, um Streitigkeiten zu vermeiden. Wir stehen Ihnen somit auf Ihrem Weg zum Schutz ihres geistigen Eigentums stets verlässlich zur Seite.
Wir schützen: Kreativität
Durch die strategische Auswahl verschiedener zu schützender Merkmale ist es möglich, einen Schutzwall um Ihr Produkt zu errichten, der es Konkurrenten sehr schwer macht, auch nur ein kleines Detail zu kopieren, ohne eine Verletzung zu riskieren.
Wir beraten Sie darüber, ob Designschutz möglich ist und welche Schutzformen Sie wählen können. Abhängig davon, welchen Umfang an Designrechten Sie wünschen, und je nach Budget können viele unterschiedliche Strategien in Erwägung gezogen werden, um einen stark verbesserten IP-Schutz zu erreichen.
Unsere Erfahrung mit Designschutz
Unser Designteam wird von einem der erfahrensten Designanwälte in Europa geleitet. Wir bieten einen reibungslosen und effizienten Service und erreichen robusten Schutz auf schnelle und kostengünstige Weise. Unser strategisches Denken und die Verwendung von Designrechten in Kombination mit anderen IP-Formen stärkt Ihr Portfolio.
Ihre Innovation in guten Händen
Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um eine Anmeldungsstrategie zu entwickeln, die Ihren geschäftlichen Anforderungen entspricht. Sie werden überrascht sein, wie kostengünstig Designschutz sein kann und wie schnell er erreicht werden kann. Wir helfen Ihnen auch beim Durchsetzen Ihrer Designrechte und beraten Sie über den Umfang von Designrechten Dritter, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
FAQs
Was ist ein eingetragenes Geschmacksmuster?
Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist eine Form des gewerblichen Rechtsschutzes, die das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon absichert. Dies umfasst Linienführung, Konturen, Farben, Form, Texturen, Materialien und Verzierung. Es gibt dem Eigentümer den Rechtsanspruch, andere daran zu hindern, das Geschmacksmuster ohne seine Erlaubnis zu verwenden.
Kann ich ein Geschmacksmuster eintragen, dass bereits offenbart wurde?
Im Allgemeinen sollte ein Geschmacksmuster eingetragen werden, bevor es öffentlich gemacht wird, um sicherzustellen, dass es die Neuheitsvoraussetzung erfüllt. Jedoch gibt es in manchen Ländern wie Deutschland und in Europa eine Schonfrist von 12 Monaten, in der Sie die Eintragung eines Geschmacksmusters beantragen können, nachdem das Geschmacksmuster offenbart wurde.
Was kann ich tun, wenn mein eingetragenes Geschmacksmuster verletzt wird?
Wenn Ihr eingetragenes Geschmacksmuster verletzt wird, können Sie rechtliche Schritte gegen den Rechtsverletzer einleiten. Dies kann darin resultieren, dass der Rechtsverletzer Schadensersatz leisten oder seinen Gewinn herausgeben muss, er die verletzenden Artikel aushändigen oder zerstören muss oder seine verletzenden Tätigkeiten einstellen muss.