Widerspruchsverfahren in Markenangelegenheiten & Beschwerdeverfahren
Wir vertreten Sie bei Markenwidersprüchen
Widerspruchsverfahren, global
Für Mandanten nimmt Murgitroyd Einreichungen von Marken vor, verwaltet und vertritt deren Widerspruchsverfahren in Markenangelegenheiten auf der ganzen Welt, und das schon seit mehr als 45 Jahren. Im Vereinigten Königreich, in Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Irland, Norwegen Schweden und in der Schweiz agieren wir direkt und sind dank unseres Netzes von Korrespondenzanwälten in jedem anderen Land global verfügbar.
Ihre Marke in guten Händen
Bei Murgitroyd stellen wir sicher, dass jeder Anwalt in unserem Team über streitige Erfahrung verfügt und ein standhafter und sachkundiger Anwalt ist, der mit Widersprüchen vertraut ist. Wir halten dies für unverzichtbar, da bei der Anmeldung und Verfolgung von Marken stets das Ziel verfolgt werden muss, einen Widerspruch zu vermeiden oder abzuwehren, wobei das nötige Gespür kann nur durch Erfahrung mit Markenwidersprüchen entwickelt werden.
Widerspruch und Rechtspraxis entwickeln sich ständig weiter und so arbeiten unsere Anwälte eng miteinander zusammen, um sicherzustellen, dass unser Fachwissen kumulativ und aktuell ist.
Fachwissen im Bereich des Widerspruchs
Unsere Schlüsselbereiche bei Markenwidersprüchen umfassen folgende:
- UK-Widerspruchsverfahren
- EUIPO-Widerspruchsverfahren
- Irische Widerspruchsverfahren
- Französische/Deutsche/Italienische Widerspruchsverfahren
- US TTAB-Widerspruchsverfahren (in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern in den USA)
- Widerspruchsverfahren und Außerkraftsetzung von bösgläubig vorgenommenen Anmeldungen oder Registrierungen in entscheidenden Jurisdiktionen
Murgitroyds Ansatz bei Widerspruchsverfahren ist flexibel, aber durchsetzungsfähig und passt sich ständig an die sich verändernde Dynamik eines Rechtsstreits sowie an Ihre Prioritäten an.
Für weitere Informatiionen sprechen Sie uns gerne an.
FAQs
Was ist ein Markenwiderspruch?
Ein Markenwiderspruch ist ein Prozess, bei dem eine Partei der Registrierung einer anderen Marke widerspricht. Jeder Halter früherer Rechte kann einen Widerspruch bei der relevanten registrierenden Behörde einreichen. Widersprüche werden üblicherweise eingereicht, bevor die Marke offiziell registriert worden ist, typischerweise während der Veröffentlichungsperiode. Bei Erfolg verhindert der Widerspruch die Registrierung der Anmeldung.
Was passiert nach einem Markenwiderspruch?
Sobald ein Widerspruch eingereicht ist, wird dem Markenanmelder eine Möglichkeit gegeben, zu reagieren, und üblicherweise folgen Beweisrunden, bevor eine Entscheidung getroffen wird (entweder folgend aus den Papieren oder folgend auf eine mündliche Verhandlung). Ist der Widerspruch erfolgreich, wird der Registrierungsantrag von dem Markenamt abgelehnt. In der Regel gelten verschiedene Widerspruchsoptionen.
Ist der Widerspruch jedoch nicht erfolgreich, wird der Antrag registriert.
Wie lange dauert ein Markenwiderspruch?
Die abschließende Klärung bei Widerspruchsverfahren hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Rechtsräume arbeiten unterschiedlich schnell und Einreichungserfordernisse variieren. Die Komplexität des Falls sowie das Volumen der Beweise spielen eine große Rolle. Beschwerden können den Prozess ebenfalls verlängern. Generell kann der Prozess zwischen sechs Monaten und einigen Jahren dauern.
Markenwidersprüche können kostspielig und zeitaufwendig sein, das Involvieren eines erfahrenen Markenanwalts ist empfehlenswert, bevor sie eine solche Maßnahme ergreifen.